Baubewilligungsverfahren / Baufreistellung

Für folgende Bauvorhaben ist vor Baubeginn um Baubewilligung anzusuchen:
  • Neu-, Zu- oder Umbau von Gebäuden
  • Errichtung oder wesentliche Änderung sonstiger Bauwerke, die geeignet sind, eine erhebliche Gefahr oder eine wesentliche Belästigung für Menschen herbeizuführen oder das Orts- und Landschaftsbild zu stören.
  • Änderung des Verwendungszweckes von Gebäuden oder sonstigen Bauwerken, wenn dadurch zusätzliche schädliche Umwelteinwirkungen (wie Lärm oder Abgase) zu erwarten sind
  • Abbruch von Gebäuden (Gebäudeteilen), soweit sie an der Nachbargrundgrenze mit anderen Gebäuden zusammengebaut sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Bauansuchen / Baufreistellungsanzeige
  • Bauplan von einer befugten Person
  • Baubeschreibung
  • Energieausweis
  • Zustimmung der Miteigentümerinnen und Miteigentümer des betroffenen Bauplatzes
  • Verzeichnis der Nachbargrundstücke
  • Trinkwasserbefund
  • Statische Berechnungen
  • Planverfassererklärung (Baufreistellung)
  • ...


Bauverfahren

  • Einreichung
  • Vorprüfung
  • eventuell mündliche Bauverhandlung 
  • Erteilung der Baubewilligung
  • Bauausführung
  • Baufertigstellungsanzeige


Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Das moderne oö. Baurecht"!

Zuständig