Für folgende Bauvorhaben ist vor Baubeginn um Baubewilligung anzusuchen:
- Neu-, Zu- oder Umbau von Gebäuden
- Errichtung oder wesentliche Änderung sonstiger Bauwerke, die geeignet sind, eine erhebliche Gefahr oder eine wesentliche Belästigung für Menschen herbeizuführen oder das Orts- und Landschaftsbild zu stören.
- Änderung des Verwendungszweckes von Gebäuden oder sonstigen Bauwerken, wenn dadurch zusätzliche schädliche Umwelteinwirkungen (wie Lärm oder Abgase) zu erwarten sind
- Abbruch von Gebäuden (Gebäudeteilen), soweit sie an der Nachbargrundgrenze mit anderen Gebäuden zusammengebaut sind.
Erforderliche Unterlagen
- Bauansuchen / Baufreistellungsanzeige
- Bauplan von einer befugten Person
- Baubeschreibung
- Energieausweis
- Zustimmung der Miteigentümerinnen und Miteigentümer des betroffenen Bauplatzes
- Verzeichnis der Nachbargrundstücke
- Trinkwasserbefund
- Statische Berechnungen
- Planverfassererklärung (Baufreistellung)
- ...
Bauverfahren
- Einreichung
- Vorprüfung
- eventuell mündliche Bauverhandlung
- Erteilung der Baubewilligung
- Bauausführung
- Baufertigstellungsanzeige
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Das moderne oö. Baurecht"!