Bauverhandlungen

Eine mündliche Bauverhandlung wird grundsätzlich an Ort und Stelle unter Beiziehung einer Bausachverständigen oder eines Bausachverständigen abgehalten. Diese kann entfallen, wenn alle Nachbarn auf dem Bauplan schriftlich erklären, dass sie keine Einwendungen gegen das Bauvorhaben erheben. 

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Das moderne oö. Baurecht"!

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