Gewerbeförderung

Betriebsneugründungen: Für Betriebsneugründungen im Gemeindegebiet Heiligenberg wird für einen Zeitraum von 3 Jahren die anfallende Kommunalsteuer zu 50 % in Form einer Subvention rückerstattet.

Lehrlingsförderung: Für die Einstellung von Lehrlingen werden abgestuft auf die Lehrjahre folgende Subventionen pro Lehrling und Jahr ausbezahlt: 1. Lehrjahr: 218,02 Euro 2. Lehrjahr: 145,35 Euro 3. Lehrjahr: 72,68 Euro

Zuständig