Gemeinde Heiligenberg
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Zusätzlich zur Grundgebühr ist die Bedarfseinheitengebühr zu entrichten.
Diese beträgt jährlich (im Jahr 2026) je Bedarfseinheit (z.B. 1 Bewohner) 135,85 Euro (inkl USt.). Ermäßigung für Kinder oder Jugendliche, für die Familienbeihilfe bezogen wird = 0,3 Bedarfseinheit