Die Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb und Besitz - nicht jedoch zum Führen - von Schusswaffen der Kategorie B, sofern eine Rechtfertigung vorliegt.
Voraussetzungen:
- Verlässliche EWR-Bürgerin bzw. EWR-Bürger
- 21. Lebensjahr vollendet
- Rechtfertigung für den Besitz von Schusswaffen der Kategorie B
Als Rechtfertigung kommt insbesondere in Betracht, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass er die Schusswaffe der Kategorie B innerhalb von Wohn- und Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereithalten will, weiters die regelmäßige Ausübung des Schießsports sowie Erbschaft von Schusswaffen der Kategorie B.
Berechtigungsumfang:
- zum Erwerb, Besitz sowie zur Einfuhr von Schusswaffen der Kategorie B
- zum Erwerb und Besitz von Munition für Faustfeuerwaffen